Mandats­bedingungen

Mandats­bedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen und Hinweise:

  1. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen dem Rechtsanwalt und ihrem Auftraggeber, die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Der Rechtsanwalt schuldet seine Rechtsdienstleistungen ausschließlich am Maßstab und auf Grundlage des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Eine Vertretung und/oder Beratung am Maßstab und auf Grundlage ausländischen Rechts wird nicht geschuldet.
  3. Eine abschließende Beratung am Maßstab und auf Grundlage des Steuerrechts wird nicht geschuldet. Etwaige Auswirkungen einer zivilrechtlichen Gestaltung bzw. Beratung auf das bzw. die Unter­nehmen oder Unternehmensbeteiligungen des Auftraggebers bzw. der Einkünfte hieraus hat der Auftraggeber auf ei­gene Kosten und eigene Veranlassung durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
  4. Die Vergütung der vereinbarten Rechtsdienstleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde oder wird. Gemäß $ 49 b Absatz 5 BRAO wurde der Auftraggeber vor Übernahme des Auftrags auf die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert ausdrücklich hingewiesen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.
  5. Der Rechtsanwalt kann von dem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen und die weitere Bearbeitung des Mandats von der Zahlung dieses Vorschusses abhängig machen.
  6. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird auf einen Höchstbetrag von € 1.000.000,00 beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt.
  7. Auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten kann eine Einzelhaftpflicht­versicherung über eine über die Haftung gemäß vorstehender Ziff. 6. Satz 1 hinausgehende Haftsumme abgeschlossen werden.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Rechtsanwalt alle zur ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung notwenigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen und ihm insbesondere auch jede ihm bekannte Veränderung der Korrespondenzdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon, Fax, etc.), auch soweit diese ihn selbst betreffen, unverzüglich und von sich aus mitzuteilen.
  9. Während der Dauer des Anwaltsmandats wird der Auftraggeber mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder andere Verfahrensbeteiligten nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen bzw. halten.
  10. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es beim Versand von unverschlüsselten E-Mails zu Sicherheitslücken kommen kann.
  11. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur zweckmäßigen Bearbeitung seines Auftrags personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Mandatsverhältnisses und zur Erbringung der Rechtsdienstleistung stimmt der Auftraggeber zu.
  12. Hinweis in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Eine Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten findet nicht statt. Die Kosten (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) sind unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen im gerichtlichen Verfahren von jeder Partei selbst zu tragen.
  13. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.


Belehrung über/nach § 49 b Abs 5 BRAO 
Die Vergütung der vereinbarten Rechtsdienstleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts­vergütungsgesetzes (RVG), soweit nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde oder wird. Gemäß $ 49 b Absatz 5 BRAO wurde der Auftraggeber vor Übernahme des Auftrags auf die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert ausdrücklich hingewiesen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.