Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte

Wir vertreten Ihre Interessen in den Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrechts und des öffentlichen Rechts vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes. Schwerpunktmäßig werden von uns folgende Rechtsgebiete bearbeitet:

Privates und öffentliches Baurecht

Wir vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Handwerker in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Vertragsprüfung und Beratung bezüglich der Vertragsinhalte
  • Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Rechte und Möglichkeiten beim Vorliegen von Baumängeln
  • Mangelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüche
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren und Klageverfahren
  • Werkvertragsrecht, VOB
  • Honoraransprüche des Architekten, HOAI
  • Haftung des Architekten
  • Privates Baurecht
  • Öffentliches Baurecht (Baugenehmigungsverfahren, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)
  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen

Mietrecht

Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen Bereichen des Wohnraummietrechts und Gewerberaummietrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Erstellen und Prüfen von Mietverträgen / Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Forderungen (Zahlungsverzug, Schadensersatzansprüche etc.)
  • ordentliche und fristlose Kündigung von Mietverhältnissen
  • Räumungsklagen und Anmeldung von Eigenbedarf
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
  • Mietkaution
  • Gebrauchsüberlassung an Dritte / Untervermietung / Untermiete
  • Schönheitsreparaturen, Schäden, Schimmelbefall
  • Ruhestörung, Tierhaltung
  • Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung
  • Grundstücksrecht
  • Rückgabe der Mietsache
  • Durchsetzung von Wohn- und Gewerbemietverträgen
  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen
  • Nachbarschaftsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten Eigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausverwalter in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten  bzw. Fragestellungen:
  • Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Eigentümern und der Hausverwaltung untereinander
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümer 
  • Auseinandersetzungen der Eigentümer mit Dritten
  • Durchsetzung von Hausgeldansprüchen
  • Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung
  • fehlerhafte Verteilerschlüssel im Wirtschaftsplan / in der Jahresabrechnung 
  • Änderung des Kostenverteilerschlüssels
  • Bauliche Veränderungen / Maßnahmen. Instandsetzung, Instandhaltung
  • Fragen des Sondereigentums / Gemeinschaftseigentums, Sondernutzungsrechte
  • Entziehung des Wohnungseigentums
  • Eigentümer in der Insolvenz

Verkehrsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Verkehrs- und Bußgeldrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Unfallregulierung bei Personen- und Sachschäden
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Verkehrsstrafrecht und Verteidigungen in Verkehrsstrafrecht
  • Führerschein, Fahrerlaubnisrecht und Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eignungszweifel und MPU (sog. „Idioten-Test“)
  • Fahrtenbuchauflage
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Abschleppfälle
  • Versicherungs-, Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
  • Autokauf, Autoleasing

Inkasso und Forderungsmanagement

Sie haben eine offene Forderung und Ihr Schuldner zahlt trotz Aufforderung nicht? Wir vertreten Ihre Interessen in den Bereichen Inkasso und Forderungsmanagement einschließlich Zwangsvollstreckung.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Beratung in Inkasso, Forderungsmanagement und anwaltlichem Forderungseinzug
  • Schuldnerverzug, Zahlungsverzug
  • Verzugsschäden
  • Anwaltliche Mahnschreiben
  • Gerichtliche Mahnverfahren
  • Gerichtsverfahren
  • Bonitätsauskunft und Vollstreckungsauskünfte, Anschriftenermittlung
  • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Insolvenzantrag / Strafantrag (Betrug nach § 263 StGB)
  • Zwangsvollstreckung: Forderungspfändung / Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung und Eintragung einer Zwangshypothek
  • Unrechtmäßige Forderungen, (unseriöse) Inkassounternehmen, Widerspruch gegen ungerechtfertigte Forderung / Inkassomahnung, Drohung mit Schufa-Eintrag, Inkassogebühren

Maklerrecht

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Maklerrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen
  • Schadensersatzforderungen, Haftung für Garantien und Zusicherungen
  • Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag
  • Tätigkeitsverpflichtung und Pflichtverletzung des Maklers
  • Doppelprovision
  • Wohnungsvermittlung, Mietvertrag
  • Immobilienverkauf und Immobilienkauf
  • Abmahnung eines Wettbewerbers
  • Verteidigung bei Abmahnungen durch Wettbewerber

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer, als Arbeitgeber und als Betriebsrat.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten
  • Außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Prozessführung vor Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzklagen
  • Abschluss, Durchführung, Änderung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Arbeitspapiere und Arbeitszeugnis
  • Entgelt- und Urlaubsansprüche
  • Arbeitszeit und Teilzeitansprüche
  • Arbeitsschutz
  • Diskriminierungsprozesse

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere Errichtung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, vorweggenommene Erbfolge, Vor- und Nacherbschaft, Erb- und Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzungen unter Miterben.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Errichtung, Gestaltung und Änderung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  • Vermögensplanung
  • Familiennachfolge
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Vermächtnisse und Auflagen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Erb- und Pflichtteilsansprüche
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen unter Miterben
  • Veräußerungen von Erbschaften und Erbteilen an Dritte

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren. Hierzu zählen insbesondere Trennung und Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Eheverträge
  • Trennungsfolgen
  • Gerichtliches Scheidungsverfahren
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Eltern, Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vorsorgende Gestaltungen (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen)

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere Gründungen von Unternehmen.

Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen:
  • Gründung von Unternehmen und Gesellschaften aller Rechtsformen
  • Beratung von Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und anderen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen
  • Personengesellschaften, insbes. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Vereine und Stiftungen
  • Kapitalgesellschaften, insbes. UG, GmbH, AG und KGaA
  • Prokura und Handlungsvollmacht
  • Vorbereitung und Gestaltung von Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Begleitung und Vertretung bei Unternehmens- und Anteilskaufverträgen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Die Sachverhalte in diesen Bereichen sind meistens sehr komplex und kompliziert. Die Kanzlei Matthiessen · Engemann · Drewes ist auf alle vorgenannten Rechtsgebiete spezialisiert. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem spezialisierten und kompetenten Fachanwalt beraten und vertreten zu lassen. 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!